Justizministerium will Mediationsgesetzentwurf nachbessern
Umstritten: Wieviel Regelung braucht die Qualifikation von Mediatoren?
Betreff: dpa: Justizministerin will Mediations-Gesetz nachbessern
Berlin (dpa) - Rechtsstreitigkeiten sollen zunehmend im
gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden - doch der entsprechende
Gesetzentwurf der Bundesregierung ist umstritten. Kritik gab es am
Donnerstagabend im Bundestag nicht nur von der Opposition, sondern
auch aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition. Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte deshalb
Nachbesserungen zu. So werde etwa das Anliegen aufgegriffen, die
außergerichtliche Mediation attraktiver zu machen, sagte die
Ministerin bei der ersten Lesung. Allerdings dürften die
finanziellen Rahmenbedingungen nicht aus den Augen verloren werden.
Bei der Mediation suchen die streitenden Parteien mit Hilfe eines
unabhängigen Dritten nach einer Lösung, um aufwendige und teure
Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dieses Verfahren soll nun erstmals
auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der
Regierungsentwurf sieht entweder eine außergerichtliche Mediation
vor oder ein «gerichtsinternes» Verfahren unter Vermittlung eines
Richters. Über Fraktionsgrenzen hinweg wurde im Bundestag jedoch die
Forderung laut, die außergerichtlichen Verfahren zu stärken. Die
innergerichtliche Mediation führe nicht zur angestrebten Entlastung
der Justiz, sagte die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen.
Umstritten sind auch die Anforderungen an die Qualifikation eines
Mediators. Es könne nicht sein, dass sich jeder Mediator nennen
dürfe, warnte Patrick Sensburg von der CDU. Im Gegensatz zum
Kabinettsentwurf dürfe die Aus- und Weiterbildung nicht allein der
Selbstregulierung der Verbände überlassen bleiben. Hier wandte sich
Leutheusser-Schnarrenberger jedoch gegen detaillierte Vorschriften.
Sie wolle gewährleisten, «dass der Mediation als ein noch stark in
der Entwicklung begriffenes Verfahren genügend Entfaltungsspielraum
verbleibt».
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