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20.07.2023

Novelle der Verordnung über die Ausbildung und Fortbildung von zertifizierten Mediator:innen liegt vor

Novelle soll am 01. März 2024 in Kraft treten

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat jetzt die aktualisierte Fassung der Ausbildungsverordnung für den zertifizierten Mediator/zertifizierte Mediatorin unterzeichnet. Sie wird zum 01. März 2024 in Kraft treten.

Hintergrund:

Die Mediationsverbände und Praktiker:innen suchen weiterhin nach Möglichkeiten, die Qualität des Mediationsangebotes zu verbessern. Sie sehen ein Defizit in der als bisher mangelhaften angesehen Praxiserfahrung der Mediator:innen, die den Titel zertifizierte Mediator:in nach Mediationsgesetz erwerben, da sie bisher nur einen durch Supervision nachgewiesen Fall aufweisen müssen. Abhilfe soll jetzt schaffen, dass zukünfig 5 durch Supervision begleitete Fälle nachgewiesen werden müssen, bevor eine Person, die die entsprechende Ausbildung absolviert hat, den Titel erwerben kann. Gleichzeitig wird die Ausbildungzeit von 120 auf 130 Stunden verlängert und um den Inhalt "Online Mediation" erweitert. Darüberhinaus wird die als Supervision zukünftig nicht nur eine Einzelsupervisio, sondern auch eine Gruppensupervision anerkannt, wenn ausreichend klar ist, dass ein entsprechender individueller Fall gemeinsam supervidiert wurde.

In Kürze:

Zum Erwerb des Titels "zertifizierte Mediator:in nach Mediationsgesetz"  ist ab dem 01. März 2024 eine 130stündige Ausbildung entsprechend der Ausbildungsrichtlinie und 5 Supervisonen erforderlich. Diese müssen binnen 3 Jahren nach Abschluss der Ausbildung erbracht werden. Erst nach Vorliegen aller 5 Supervisionen darf die Bescheinung über die Ausbildung und die Führung des Titels ausgestellt werden.

Unsere Ausbildung erfüllt alle neuen Anforderungen

Unsere Ausbildung umfasst bereits 130 Stunden und die Inhalte der Online Mediation und erfültt damit auch weiterhin die Ausbildungsverordnung. Dass jetzt 5 statt einer Supervision notwendig sind, könnte idealerweise zur Folge haben, dass mehr Mediator:innen sofort nach der Ausbildung dran bleiben und ihre Fälle machen und supervidieren.

Unsere Ausbildung umfasst die 130 Stunden. Für die 5 Supüervisionen, die zur Erlangung des Titels "zertifizierte Mediator:in nach Mediationsgesetz" erforderlich sind, bieten wir einen Packetpreis an. Damit kommen alle unsere Teilnehmer:innen günstig zu den erforderlichen Supervisionen. Auch weiterhin werden wir Gruppensupervisionen in Berlin und auf Madeira anbieten, wo wir dann gemeinsam Eure Fälle supervidieren und entsprechende Supervisionsbescheinigungen ausstellen. Nach Abschluss des 5. Falles und der entsprechenden Supervision erhalltet ihr das Zertifikat über die Ausbldung und die Berechtigung zum Führen des Titels.

Hier findet ihr die Novelle der Ausbildungsrichtlinie des BMJ

Novelle der Ausbildungsrichtlinie des BMJ

 

 

 

 

Tags: News  

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