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03.09.2016

ZMediatAusbV: Was die Ausbildungsverordnung bedeutet

Ein erster Blick auf die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) führt den "zertifizierten Mediator" ein und regelt verbindlich, wie dieser erlangt werden kann, was zur Ausbildung gehört, wie die Bescheinigung auszustellen ist und was man tun muss, um auf Dauer "zertifizierter Mediator" bleiben zu können. Die Verordnung tritt zum 01. September 2017 in Kraft. Davor darf sich niemand "zertifizierter Mediator" nennen.

Wir haben uns die Verordnung einmal genauer angeschaut und die wesentlichen Regelungen und Konsequenzen in einem kurzem Dokument zusammen gefasst, das wir als Download gerne zur Verfügung stellen.

Die Verordnung übernimmt den Ausbildungsstandard, den die MAB seit vielen Jahren mit geprägt hat. Insofern erfüllt unsere Ausbildung die Anforderungen der Verordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass jeder "zertifizierter Mediator" Einzelsupervisionen in Anspruch nehmen muss. Diejenigen, die bei uns die Ausbildung gemacht und mindestens eine Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführter Mediation gemacht haben, erfüllen damit alle Voraussetzungen, um sich ab dem 01.09.2017 "zertifizierter Mediator" zu nennen. Wer die Ausbildung bei uns vor dem 26. Juli 2012 abgeschlossen hat, muss keine Einzelsupervision nach weisen.

Für alle gilt, dass nach dem 01. September 2017 bzw. nach dem Ausstellen der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer Mediationsausbildung nach §2 der ZMediatAusbV die in der Verordnung aufgeführten Fristen gelten, um sich dauerhaft "zertifizierter Mediator" zu nennen. Diese Regelung umfasst die Verpflichtung zu Fortbildungen im Umfang von 40 Stunden binnen 4 Jahren nach dem Abschluss der Ausbildung und mindestens 4 Einzelsupervisionen binnen 2 Jahren nach der Ausbildung. Die Fristen laufen dann immer wieder von vorne - d.h. man muss als "zertifizierter Mediator" zu jeder Zeit 40 Stunden Fortbildung in den letzten 4 Jahren und mindestens 4 Einzelsupervisionen in den letzten 2 Jahren nachweisen können.

Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen der ZMediatAusbV

Die ZMediatAusbV im Original

 

 

Tags: News  

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