Standesrecht ins 21. Jahrhundert holen
Im Grunde genommen ist etwas ganz Normales passiert. Jemand hat einen bestimmten Berufsweg eingeschlagen und dann beginnen ihn andere Themen zu interessieren und er schlägt einen neuen Weg ein. Doch bei Anwälten ist manches eben anders, denn vieles ist dort aus guten Gründen im Standesrecht geregelt. In diesem Fall kam es zu einem langwierigen Prozess. Die Geschichte geht ungefähr so: Zwei Anwälte arbeiten erfolgreich in einer Kanzlei zusammen. Dann macht der eine eine Ausbildung zum Mediator und findet so sehr gefallen daran, dass er auf unbestimmte Zeit seine Zulassung zurückgeben und als Mediator und Berufsbetreuer arbeiten will. Später will er dann für die Bundesanstalt Migration und Flüchtlinge arbeiten. Beide Anwälte würden gerne weiter ihr gemeinsames Büro betreiben. Sie bitten also ihre Anwaltskammer um eine Einschätzung: Können wir uns weiterhin ein Büro teilen? Denn an ihrem Alltag würde sich praktisch nichts ändern. Nur würden jetzt nicht zwei Anwälte sich ein Büro teilen, sondern ein Anwalt mit einem Mediator. Die Kammer sagt: Nein, das geht nicht und beruft sich auf das Berufsrecht. Doch genau dieses Berufsrecht sieht der Anwalt als überholt an. Im Deutschen Anwaltsblatt vom ... weiter
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