Die Ausbildungen der Mediationsakademie Berlin erfüllen die Anforderungen des Mediationsgesetzes §5 und die Anforderungen der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) vom 31.08.2016, die am 01. Sept. 2017 in Kraft tritt. Bei Vorliegen der Voraussetzung erteilt die Mediationsakademie ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Nachweis. Unsere Ausbildung erfüllt bereits die ab 01.03.2024 geltende novellierte Ausbildungsrichtlinie des BMJ.
Hier finden Sie weitere Hinweise zur Rechtsverordnung: Was die Verordnung bedeutet
Hier finden Sie die Verordnung: ZMediatAusbV
Die Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen §8 BORA zur Führung des Titels Wirtschaftsmediator/in für Rechtsanwälte.
Die MAB bietet in Zusammenarbeit mit dem DStV Steuerberatern die Möglichkeit, die von DStV anerkannte Fachberaterbezeichnung »Wirtschaftsmediatorin / Wirtschaftsmediator« zu erlangen. (nach der Grundausbildung ist der Nachweis von zwei Fällen mit mind. 270 Minuten notwendig, die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den Deutschen Steuerberater Verband e.V.).
Die Mediationsakademie Berlin bietet diese Ausbildung sowohl als Berliner Modul Ausbildung und als Madeira Intensiv Ausbildung an.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns: henschel[at]mab-henschel.de und weinmar@mab-henschel.de
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