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03.07.2012

Mediationsgesetz: Einigung im Vermittlungsausschuss

Gerichtsinterne Mediation im Gesetz festgeschrieben

Bund und Länder haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für das Mediationsgesetz geeinigt. Strittig war zuletzt die Frage, ob die in einigen Ländern gängige Praxis der gerichtsinternen Mediation fortgesetzt werden kann und soll. Der Entwurf des Bundes hatte das Ende der gerichtsinternenen Mediation vorgesehen und dafür die Stellung des Güterichters gestärkt. Dies hatte zum Widerstand einiger Länder geführt. Die jetzt gefundene Regelung kann man als Erfolg der gerichtsinternen Mediation verstehen. Sie wird im Gesetz festgeschrieben und somit können auch Richter weiterhin Mediation im Gericht anbieten und durchführen. Die Debatte dazu ist lang und heftig geführt worden. Der zuständige Staatsrat Dr. Kleindiek erklärte am 26.06.2012, dass dies die einvernehmliche Streitbeilegung stärke und eine Anerkennung der engagierten Arbeit an den Gerichten bedeute. Auch wenn man die Rolle und Bedeutung der gerichtsinternen Mediation für den Aufbau der Mediation in Deutschland würdigen will, scheint es dennoch problematisch, dass weiterhin Richter ein Verfahren an einem staatlichen Gericht anbieten werden, dass seinem Charakter nach in den gesellschaftlichen und nicht in den staatlichen Bereich gehört.

Nun hat man sich am 27. Juni im Vermittlungsausschuss auf diese Regelung geeinigt und der Bundesrat hat ihm am 29. Juni 2012 zugestimmt. Jetzt muss nur noch der Bundespräsident Joachim Gauck unterschreiben. Wir erwarten, dass das Gesetz dann Anfang August in Kraft treten wird.

Gleichwohl, es bleibt dabei: Mediation ist ein Verfahren für und eine Haltung gegenüber Konflikten, keine Institution, Kammer oder ein Gütegericht. Mediation wird von Mediatoren durchgeführt, die die unterschiedlichsten Herkunftsberufe haben: Berater, Psychologen, Anwälte, Steuerberater, Führungskräfte aus der Wirtschaft, Personalführungskräfte usw. Es ist eine faszinierende, interdisziplinäre Welt und selbstverständlich sind auch Richter hier herzlich willkommen an der Fortentwicklung eines dialogischen Umgangs mit Streit in der Zivilgesellschaft mit zu wirken. So jubelt auch die zuständige Ministerin nach der Einigung zwischen Bund und Ländern: Sie spricht von einem "Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland". Das neue Mediationsgesetz sei, sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ein kluges Recht "für eine fortgeschrittene Zivilgesellschaft".

Nun, wir sind etwas gelassener und freuen uns, dass der Gesetzgeber die Erträge und Erfolge der Mediation in Deutschland nun durch eine gesetzliche Regelung stärkt. Und wir vergessen dabei nicht, dass dies jetzt nur geschehen ist, weil über Brüssel gespielt wurde. So gesehen ist Mediation seiner Zeit schon wieder ein wenig voraus.

 

Tags: News  

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