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25.07.2017

Zertifizierter Mediator kommt

Bundesminister Heiko Maas macht den Weg frei

Der Bundesminister für Justiz, Heiko Maas, hat mit Schreiben vom 21.07.2017 die Forderungen der Verbände der Mediation nach Aussetzung der Ausbildungsverordnung für den zertifizierten Mediator zurück gewiesen. Er verweist ausdrücklich daraufhin, dass das MediationsG keine Ermächtigung zur Einrichtung einer Kontrollinstanz vorsieht. Wir finden aus guten Gründen: Eigenverantwortung ist ein Prinzip der Mediation und gilt eben auch für die Sicherstellung der angemessenen Qualifizierung und Kompetenz durch den Mediator. Ausserdem würde uns eine Kontrollinstanz unglaubwürdig als Mediatoren machen. Ein Verfahren, dass auf die Selbstorganisation und Eigenverantwortung setzt, kann nicht Mediatoren haben, die sich nur kompetent fühlen, wenn eine übergeordnete Instanz ihnen das bescheinigt. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Ministers an seiner bisherigen Linie festzuhalten. Wir hatten dies diese Woche bereits in einem Schreiben an den Bundesminister unterstrichen.

Schreiben MAB an BM Heiko Maas

Antwort des Bundesministers der Justiz auf das Schreiben der Verbände

 

Chancen nutzen - jetzt "zertifizierter Mediator" nach MediationsG werden

Nun ist es soweit. Die Möglichkeit, die das Mediationsgesetz geschaffen hat, sich als „zertifizierter Mediator“ zu zeigen, besteht in Kürze. Frühestens ab dem 01.09.2017 könnt ihr diesen Titel verwenden. Geknüpft ist dieser an bestimmte Voraussetzungen. Diese wollen wir Euch vorstellen und Euch gleichzeitig ermuntern, dafür zu sorgen, dass ihr diese Voraussetzungen erfüllt.
Der Gesetzgeber hat die Hürden nicht zu hoch gesetzt. Es ist deutlich zu erkennen, dass gewollt ist, dass der Titel für Mediatoren interessant und machbar sein soll. Darüber hinaus orientiert sich der Gesetzgeber am Prinzip der Mediation, der Eigenverantwortung.
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Grundausbildung habt  ihr den Hauptanteil der Voraussetzungen bereits erfüllt.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber geregelt, dass die theoretische Ausbildung allein nicht genügen soll, den Titel zu führen. Mediation ist gelebte Praxis und daher sollen nur die Mediatoren die Bezeichnung führen dürfen, die die erworbenen mediativen Kompetenzen in der Praxis bereits angewendet haben. Um für diese praktischen Anwendungen zu sorgen, gibt es Zeitfenster, die groß genug sind, dass Ihr das möglich machen könnt.
Nachfolgend die Voraussetzungen im Detail. Diese sind zu unterscheiden in Erwerbsvoraussetzungen und Behaltensvoraussetzungen.
Die Erwerbsvoraussetzungen sind die, die erfüllt sein müssen, damit die Bezeichnung ab dem 01.09.2017 (oder einem späteren Tag im Zeitraum bis zum 01.10.2018) geführt werden kann.
Die Behaltensvoraussetzungen sind die, die zukünftig erfüllt werden müssen, damit die Bezeichnung langfristig weiter geführt werden kann.

Wir haben alle Regelungen übersichtlich als Download für Euch bereitgestellt: "Zertifizierter Mediator/zertifizierte Mediatorin" nach MediationsG

 

1) Für alle, die die Grundausbildung in der Zeit vor dem 26.07.2012 abgeschlossen haben

Erwerbsvoraussetzungen:

  • Theoretische Grundausbildung im Umfang von 90 Stunden
  • Vier praktische Anwendungen als Mediator oder Co-Mediator nach der Ausbildung 

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich ab dem 01.09.2017 als zertifizierter Mediator (Mediation) bezeichnen.

Behaltensvoraussetzung:

  • Weitere (mindestens vier) praktische Anwendungen und Reflektionen dazu in Supervisionen in der Zeit vom 01.09.2017 bis 31.08.2019
  • Regelmäßige Fortbildungen ab dem 01.09.2017, innerhalb von 4 Jahren insgesamt mindestens 40 Stunden

Wer darauf achtet, darf die Bezeichnung langfristig führen.

 

2) Für alle, die die Grundausbildung in der Zeit nach dem 25.07.2012 abgeschlossen haben

Erwerbsvoraussetzungen:

  • Theoretische Grundausbildung mit spezifischen Inhalten und Umfang von 120 Stunden 
  • Eine praktische Anwendung als Mediator oder Co-Mediator und Reflektion dazu in einer Supervision bis spätestens 01.10.2018

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich ab dem Tag der Ausstellung der Supervisionsbescheinigung, frühestens ab dem 01.09.2017, als zertifizierter Mediator (MediationsG) bezeichnen.

Behaltensvoraussetzungen:

  • weitere (mindestens vier) praktische Anwendungen und Reflektion dazu in der Supervision
  • Regelmäßige Fortbildungen ab dem Tag der Ausstellung der Supervisionsbescheinigung, frühestens ab dem 01.09.2017, innerhalb von 4 Jahren insgesamt mindestens 40 Stunden

Wer darauf achtet, darf die Bezeichnung langfristig führen.

 

So unterstützt die MAB Euch auf Eurem Weg zum zertifizierten Mediator

Als Team der MAB stehen wir Euch natürlich zur Verfügung für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen und Aktivitäten.  

Individuelle Nachfragen und Überlegungen

Um Euch dabei zu unterstützen, für Euch zu prüfen, ob das Führen der Bezeichnung „zertifizierter Mediator (MediationsG)“ bzw. „zertifizierte Mediatorin (MediationsG) in Frage kommt , haben wir eine spezielle Email eingerichtet, an die ihr Euch wenden könnt. Dort könnt ihr eure Fragen dazu loswerden bzw. Telefontermine vereinbaren, um Euch mit uns zu besprechen.
Insbesondere die Frage, was als Fall in Frage kommt, beschäftigt viele von Euch. Das lässt sich am besten speziell und individuell klären. Meldet Euch einfach bei uns und vereinbart einen kostenlosen, telefonischen Beratungstermin.

Hier der direkte Draht zu uns: Zertifizierung[at]mab-henschel.de 

Supervision 

Die geforderten Supervisionen, also die Reflektion der Anwendung der mediativen Kompetenz in der Praxis, könnt Ihr mit uns machen. Viele von Euch haben das in den letzten Monaten bereits getan.
Da noch viele von Euch in den nächsten Monaten Supervisionen in Anspruch nehmen wollen, haben wir uns darauf eingerichtet. Wir haben spezielle Supervisionszeiten reserviert. Supervisionen sind sowohl persönlich als auch telefonisch möglich. Im Vorfeld schicken wir Euch ein kurzes Templaid zu, mit dem Ihr Euren Fall kurz darstellt. Die Falldokumentation ist dann die Grundlage für unsere Supervision.
Wir freuen uns auf viele spannende mediative Situationen und Fälle, die wir mit Euch reflektieren.
Hier gibt es weitere Informationen zur MAB Supervision.

Fortbildungen 

Unser Fortbildungsangebot ist natürlich hervorragend geeignet, nicht nur um am Thema dran zu bleiben, sondern alle Fortbildungskurse erfüllen die Anforderungen der Ausbildungsverordnung für den zertifizierten Mediator. Hier gehts zu den Angeboten und hier direkt zur Anmeldung.    Wieso könnte es für uns Mediatoren wichtig sein?Mediation ist so vielfältig wie das Miteinander von Menschen. Mediation lebt vom machen  dem Einsatz in immer neuen Feldern und Umgebungen. Mediatoren, die den zertifizierten Mediator machen, zeigen damit, dass sie Mediation aktiv nutzen und auf diese Weise stärken wir alle gemeinsam die Mediation in Deutschland. Insofern kann der zertifizierter Mediator ein wichtiger Impuls für die Aktvierung von Mediation werden. Lasst uns alle gemeinsam diese Chance nutzen.

Hier gehts zu unseren Fortbildungen und hier direkt zur Anmeldung.

 

Wieso könnte es für uns Mediatoren wichtig sein?

Mediation ist so vielfältig wie das Miteinander von Menschen. Mediation lebt vom Machen und dem Einsatz in immer neuen Feldern und Umgebungen. Mediatoren, die die Bezeichnung "zertifizierten Mediator/zertifizierte Mediatorin" führen, zeigen damit, dass sie Mediation aktiv nutzen und auf diese Weise stärken wir alle gemeinsam die Mediation in Deutschland. Insofern kann der zertifizierte Mediator ein wichtiger Impuls für die Aktvierung von Mediation werden. Lasst uns alle gemeinsam diese Chance nutzen.

Aus diesem Grunde haben wir uns mit einem Schreiben an den Bundesjustizminister Heiko Maas gewandt, die Verordnung wie geplant in Kraft treten zu lassen und Forderungen nach ihrer Verschiebung zurückzuweisen. Wir dokumentieren unseren Brief an den Minister hier: Brief MAB an BMJ

Tags: News  

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