Mediationsgesetz muss in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat am letzten Freitag, den 10.02., das Gesetz zur Förderung der Mediation in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Streitpunkt ist die Überführung der gerichtsinternen Mediation in ein gesondertes Güterichterkonzept. Die Richter in den Ländern wollen dagegen an dieser Verfahrensbezeichnung festhalten und haben die Ländervertreter entsprechend mobilisieren können. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Rechtsbesorgung am Gericht zu erfolgen hat und die Mediation als gesellschaftliches Verfahren in einer staatlichen Institution nichts zu suchen hat, spricht auch die Stellung eines Richters gegen die Verwendung der Mediation in einem Gericht durch einen Richter. Um den Vorteil zu erhalten, das auch bei umfangreichen und komplizierten Verfahren eine rasche und nachhltige Lösung gefunden werden kann, können die Gerichte auch weiterhin die Verfahren an externe Mediatoren, die von ihrer Ausbildung und Position her bestens geeignet sind, verweisen. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, kann der Bundestag sich über die Intervention der Länder hinwegsetzen. Zunächst verzögert er allerdings das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes. weiter
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