ZMediatAusbV: Was die Ausbildungsverordnung bedeutet
Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) führt den "zertifizierten Mediator" ein und regelt verbindlich, wie dieser erlangt werden kann, was zur Ausbildung gehört, wie die Bescheinigung auszustellen ist und was man tun muss, um auf Dauer "zertifizierter Mediator" bleiben zu können. Die Verordnung tritt zum 01. September 2017 in Kraft. Davor darf sich niemand "zertifizierter Mediator" nennen. Wir haben uns die Verordnung einmal genauer angeschaut und die wesentlichen Regelungen und Konsequenzen in einem kurzem Dokument zusammen gefasst, das wir als Download gerne zur Verfügung stellen. Die Verordnung übernimmt den Ausbildungsstandard, den die MAB seit vielen Jahren mit geprägt hat. Insofern erfüllt unsere Ausbildung die Anforderungen der Verordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass jeder "zertifizierter Mediator" Einzelsupervisionen in Anspruch nehmen muss. Diejenigen, die bei uns die Ausbildung gemacht und mindestens eine Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführter Mediation gemacht haben, erfüllen damit alle Voraussetzungen, um sich ab dem 01.09.2017 "zertifizierter ... weiter
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