Anke Weinmar ist Eure Ansprechpartnerin: weinmar[at]mab-henschel.de oder 030.78716673
Der Gesetzgeber hat die Aus- und Fortbildung für "zertifizierte Mediatoren" im Wege einer Aus- und Vorbildungsverordnung (ZMediatAusbV) verbindlich geregelt.
Wer sich "zertifiziert:r Mediator:in" nach MediationsG nennen will, muss eine mindestens 130stündige Ausbildung und 5 Supervisionen binnen 3 Jahren nach Abschluss der Ausblildung im Anschluss an eine entweder als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation nachweisen. Diese Anforderungen sind in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierrte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vom 18. Juli 2023 geregelt.
Unsere Ausbildung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Auch können Sie bei uns die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen und Supervisionen durchführen.
Zertifizierte Mediatoren müssen sich kontinuierlich fortbilden und ihre praktischen Erfahrungen als Mediator nachweisen. Dafür müssen sie innerhalb von 4 Jahren Erwerb des Titels "zertifizierte:r Mediator:in nach MediationsG mindestens 40 Stunden Fortbildung nachweisen. Supervisionen von aktiven Fällen sind Teil unseres professionellen Selbstverständnisses. Die MAB bietet hierfür eine ganze Reihe von interessanten Fort- und Aufbauausbildungen und Supervision an.
Hier der direkte Draht zu uns, um Eure Fragen zu stellen oder eine kostenlose telefonische Beratung zu vereinbaren: Deine Ansprechpartnerin ist Anke
Mit der Grundausbildung (130h) hast Du die Basis für den erfolgreichen Einsatz mediativer Kompetenzen gelegt. Du darfst Dich jetzt "Wirtschaftsmediator:in" nennen. Dies wird Dir durch die Teilnahmebescheinigung über die Ausbildung von der MAB attestiert. Die Grundausbildung ist eine wichtige Etappe auf Deinem Weg zum gesetzlich geschützten Titel: "zertifizierten Mediator:in nach Mediationsgesetz".
Jetzt geht es in die Praxis. Du hast 3 Jahre Zeit, um mindestens 5 Fälle zu praktizieren, die von uns supervidiert (Fallbesprechung) und durch eine Supervisionsbescheinigung attestiert werden. Gleichzeitig gilt, dass sich Mediator:innen eigenverantwortlich fortbilden. Die Fortbildungsverpflichtung leitet sich aus dem Mediationsgesetz ab und umfasst für diese drei Jahre 30 Stunden insgesamt. Wie Du diese 30 Stunden auf die Jahre verteilst, ist Dir überlassen. Du kannst also in einem Jahr 10 Stunden und im nächsten 20 Stunden machen. Wichtig ist, dass Du spätestens 3 Jahren nach Abschluss der Grundausbildung die 5 Supervisionen und 30 Stunden Fortbildung gemacht hast, damit Du die nächste Stufe erreichen kannst. Solltest Du die 5 Fälle bereits nach 2 Jahren nachgewiesen haben, so musst du dementsprechend nur 20 Stunden Fortbildung nachweisen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (5 Supervisionen innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Grundausbildung und regelmäßige Fortbildungen) kann Dir die Mediationsakademie das Zertifikat "zertifizierte:r Mediator:in nach Mediationsgesetz" ausstellen und Du bist berechtigt, diesen Titel ab dann zu führen.
Um den Titel dauerhaft zu behalten, musst Du Dich laufend fortbilden. Das Gesetz regelt die Minimalanforderung und verlangt, dass Du dann jeweils innerhalb von 4 Jahren 40 Stunden Fortbidlung nachweisen musst.
Egal, ob Du der Meinung bist, doch noch gar keine richtigen Fälle zu haben und Deine neuen Fähigkeiten eher in Deine Arbeit integrierst, oder ob Du Fälle hast und sich daraus Fragen und neue Herausforderungen ergeben - bei unseren Fortbildungen findest Du genau das richtige für Dich.
Grund genug also, dran zu bleiben und sich weiter mit dem faszierenden Feld der Mediation zu beschäftigen. Unser Pflichtfortbildungsprogramm 2025 greift viele Facetten der Mediation auf. Sicher ist auch was für Dich dabei. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Dir.
Supervision für Mediatoren ist die Besprechung und Analyse des Einsatzes der meditativen Kompetenz in der Praxis. Dabei werden diese strukturiert vorgestellt und bestehende Fragen dazu von den Mediatoren formuliert. In der Supervision geht es um eigene Blockaden und Hindernisse bei der Fallbearbeitung mit dem Ziel der Optimierung der eigenen Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit mit der Arbeit.
Um die Terminvereinbarung zu vereinfachen haben wir ein einfaches Onlinebuchungssystem. Einfach selbst den passenden Termin in unserem Kalender aussuchen und buchen. Hier gehts zu Eurer Supervision: Termine vereinbaren
Die Supervision wird von Dr. Thomas R. Henschel, Anke Weinmar oder Rebecca Lepartz durchgeführt.
Ganz einfach mit unserem Onlinekalender:
Supervision wird nach Zeitstunden abgerechnet. Wir bieten die Supervision für Mediatoren, die die Ausbildung bei der MAB absolviert haben, zu einem erheblich ermäßigten Stundensatz von 180.- EUR/h an.