Supervision, Reflexion und Verbesserung des eigenen Handelns

ZERTIFIZIERTER MEDIATOR - JETZT DEN TITEL SICHERN

Supervisionen und Fortbildungen um den gesetzlich geschützten Titel "zertifizierte/r Mediator/in nach MediationsG" zu erhalten und zu behalten. Jetzt informieren und Termine vereinbaren.

Anke Weinmar ist Eure Ansprechpartnerin: weinmar[at]mab-henschel.de oder 030.78716673

Zertifizierter Mediator

Führen der gesetzlich geschützten Bezeichnung "zertifizierter Mediator"

Der Gesetzgeber hat die Aus- und Fortbildung für "zertifizierte Mediatoren" im Wege einer Aus- und Vorbildungsverordnung (ZMediatAusbV) verbindlich geregelt.

Erwerbsvoraussetzung:

Wer sich "zertifizierter Mediator/zertifizierte Mediatorin" nach MediationsG nennen will, muss eine mindestens 130stündige Ausbildung sowie binnen eines Jahres nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung mindestens eine Einzelsupervision im Anschluss an eine entweder als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation nachweisen.

Unsere Ausbildung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Auch können Sie bei uns die gesetzlich vorgeschriebene Einzelsupervision durchführen.

Behaltensvoraussetzungen:

Zertifizierte Mediatoren müssen sich kontinuierlich fortbilden und ihre praktischen Erfahrungen als Mediator nachweisen. Dafür müssen sie innerhalb von 4 Jahren mindestens 40 Stunden Fortbildung und innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der 130stündigen Grundausbildung mindestens 4 Einzelsupervisionen im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation nachweisen. Die MAB bietet hierfür eine ganze Reihe von interessanten Fort- und Aufbauausbildungen und Supervision an.

Hier der direkte Draht zu uns, um Eure Fragen zu stellen oder eine kostenlose telefonische Beratung zu vereinbaren: Eure Ansprechpartner: Anke

Weitere Informationen finden Sie hier: Was die Verordnung bedeutet

Hier gehts zur Verordnung: Die ZMediatAusbV

Supervision für Mediatoren

Supervision für Mediatoren ist die Besprechung und Analyse des Einsatzes der meditativen Kompetenz in der Praxis. Dabei werden diese strukturiert vorgestellt und bestehende Fragen dazu von den Mediatoren formuliert. In der Supervision geht es um eigene Blockaden und Hindernisse bei der Fallbearbeitung mit dem Ziel der Optimierung der eigenen Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit mit der Arbeit.

Um die Terminvereinbarung zu vereinfachen haben wir ein einfaches Onlinebuchungssystem. Einfach selbst den passenden Termin in unserem Kalender aussuchen und buchen. Hier gehts zu Eurer Supervision: Termine vereinbaren

 

Inhalte

  • Fallbesprechung und -analyse
  • eigene Blockaden erkennen und meistern
  • Konfliktdynamiken in der Mediation erkennen und konstruktiv nutzen
  • Methoden und konkrete Hilfen für die Fortführung der Arbeit
  • Reflexion und Einübung weiterer Techniken

 

Supervisoren:

Die Supervision wird von Dr. Thomas R. Henschel, Anke Weinmar oder Rebecca Lepartz durchgeführt.

Terminvereinbarung

Ganz einfach mit unserem Onlinekalender:

Termin mit Anke

Termin mit Thomas

Termin mit Rebecca

Kosten:

Supervision wird nach Zeitstunden abgerechnet. Wir bieten die Supervision für Mediatoren, die die Ausbildung bei der MAB absolviert haben, zu einem erheblich ermäßigten Stundensatz von 150.- EUR/h an. 

Voraussetzung für den zertifizierten Mediator

Die Einzelsupervision ist im Zusammenhang mit der Ausbildung Teil der Voraussetzungen für den "zertifizierten Mediator" nach ZMediatAusbV und Teil der Fortbildungsregelung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns: Henschel[at]mab-henschel.de oder weinmar@mab-henschel.de

 

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