Anke Weinmar ist Eure Ansprechpartnerin: weinmar[at]mab-henschel.de oder 030.78716673
Der Gesetzgeber hat die Aus- und Fortbildung für "zertifizierte Mediatoren" im Wege einer Aus- und Vorbildungsverordnung (ZMediatAusbV) verbindlich geregelt.
Wer sich "zertifizierter Mediator/zertifizierte Mediatorin" nach MediationsG nennen will, muss eine mindestens 120stündige Ausbildung (ab 01.03.2024 130 Stunden) sowie binnen eines Jahres nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung mindestens eine Einzelsupervision (ab 01.3.2024 5 Supervisionen binnen 3 Jahren nach Abschluss der Ausblildung) im Anschluss an eine entweder als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation nachweisen.
Unsere Ausbildung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Auch können Sie bei uns die gesetzlich vorgeschriebene Supervision durchführen.
Zertifizierte Mediatoren müssen sich kontinuierlich fortbilden und ihre praktischen Erfahrungen als Mediator nachweisen. Dafür müssen sie innerhalb von 4 Jahren mindestens 40 Stunden Fortbildung und innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der 120stündigen Grundausbildung mindestens 4 Einzelsupervisionen im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation nachweisen. (Entfällt ab 01.03.2024: dann sind 5 Supervisionen zum Erwerb des Titels erforderlich). Die MAB bietet hierfür eine ganze Reihe von interessanten Fort- und Aufbauausbildungen und Supervision an.
Hier der direkte Draht zu uns, um Eure Fragen zu stellen oder eine kostenlose telefonische Beratung zu vereinbaren: Eure Ansprechpartner: Anke
Weitere Informationen finden Sie hier: Was die Verordnung bedeutet
Hier gehts zur Verordnung: Die ZMediatAusbV
Supervision für Mediatoren ist die Besprechung und Analyse des Einsatzes der meditativen Kompetenz in der Praxis. Dabei werden diese strukturiert vorgestellt und bestehende Fragen dazu von den Mediatoren formuliert. In der Supervision geht es um eigene Blockaden und Hindernisse bei der Fallbearbeitung mit dem Ziel der Optimierung der eigenen Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit mit der Arbeit.
Um die Terminvereinbarung zu vereinfachen haben wir ein einfaches Onlinebuchungssystem. Einfach selbst den passenden Termin in unserem Kalender aussuchen und buchen. Hier gehts zu Eurer Supervision: Termine vereinbaren
Die Supervision wird von Dr. Thomas R. Henschel, Anke Weinmar oder Rebecca Lepartz durchgeführt.
Ganz einfach mit unserem Onlinekalender:
Supervision wird nach Zeitstunden abgerechnet. Wir bieten die Supervision für Mediatoren, die die Ausbildung bei der MAB absolviert haben, zu einem erheblich ermäßigten Stundensatz von 180.- EUR/h an.
Die Einzelsupervision ist im Zusammenhang mit der Ausbildung Teil der Voraussetzungen für den "zertifizierten Mediator" nach ZMediatAusbV und Teil der Fortbildungsregelung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns: Henschel[at]mab-henschel.de oder weinmar@mab-henschel.de