Änderungen des Mediationsrechts
Seit dem es das Mediationsgesetz und die dazugehörige Ausbildungsverordnung für den Erwerb und Behalt des gesetzlich geschützten Titels "zertifizierte:r Mediator:in" gibt, seit dem gibt es auch eine rege Diskussion in Fachkreisen dazu. Im Mittelpunkt steht dabei das Bemühen aller, die Qualität der Mediation und damit vor allem die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die die Ansicht vertreten, dass mehr Regulierung notwendig sei und auf der anderen finden sich diejenigen wieder, die das Prinzip der Eigenverantwortung sowohl der Mediatior:innen als auch der Ausbildungsinstitute betonen. Regulierung führt nicht zur mehr Qualität Die Regulierungsbeführworter kritisieren, dass es keine ausreichende Kontrolle der Ausbildungsinstitute gebe. Im Zentrum ihrer Kritik steht jedoch das derzeitige Zertifizierungsverfahren. Zur Erinnerung: Nach Abschluss der 120 stündigen Ausbildung muss man einen selbst oder in Co-Mediation durchgeführten Mediationsfall nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine professionelle Supervision, über die eine Bescheinigung ausgestellt wird. Dieses Verfahren bezeichnen die Regulierungsbefürworter als "Selbstzertifizierung". Sie ... weiter
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